Sie haben eine Wohnung oder Haus gemietet, dürfen die Wände in allen Räumen nach Ihrem Geschmack farblich gestaltet werden?
Im Reglefall dürfen Sie natürlich Ihre Wohnräume nach Ihrem eigenen Geschmack farblich gestalten.
Der Vermieter hat nicht das Recht, vorzugeben, wie und in welchen Farben Ihre Wände gestrichen werden sollen.
Hierfür gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Allerdings dürfen die Vermieter verlangen, daß Sie die Wohnung in farblich tauglichem Anstrich wieder herrichten, wenn das Mietverhältnis mal beendet wird, damit er die Wohnung ohne Probleme weiter vermieten kann.
Spendet für ein Pferd in Not! Erfahrt Niros Geschichte unter http://www.helft-niro.de
Hat Eurch diese Information gefallen? So bitte ich als kleines Dankeschön an uns noch um folgendes:
unser geliebter Wallach Niro braucht unbedingt eine Augen OP, denn er ist an der Mondblindheit erkrankt
und droht nunmehr völlig zu erblinden. Ich wär Euch über alles Dankbar, wenn Ihr auf der Webseite seine
Geschichte lesen und helfen könntet.
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