Obst und Gemüse
Verbindliche Qualitätsnormen wurden innerhalb der Eurpäischen Gemeinschaft gesetzt, nach denen die Ware gekennzeichnet werden muß. Es wird unterschieden, nach Handelsklassen I-III.
Waren der Handelsklasse I müssen von einwandfreier Frische und fehlerlosem Äußeren sein. Die Handelsklasse II beinhaltet eine mittlere, nicht fehlerfreihe Qualität. Die Ware allerdings muß frisch sein, Obst muß roh gegessen werden können, Handelsklasse III bezeichnet eine geringere Qualität. Diese Ware darf größere Mängel aufweisen und ist meist nur zum Kochen geeignet.
Das äußere Erscheinungsbild bei Obst und Gemüse sagt dabei nicht viel über den Geschmack aus, denn unregelmäßige Tomaten, Äpfel mit fleckiger Außenhaut oder Blulmenkohl mit leicht gelblichem Schimmer können durch Aroma und Geschmack überraschen und den abgepackten Erzeugnissen der Handelsklasse I gelegentlich vom Geschmackreiz her sogar weit überlegen sein.
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