Grillen auf dem Balkon
Hier gehen leider einige Gerichtsurteile auseinander, aber im Grundsatz heißt es doch überall, Grillen auf dem Balkon ist erlaubt.
Jedenfalls kann einem dieser Grillspaß nicht verwehrt werden, wenn er sich auf einmal im Monat beschränkt.
Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, wären Sie allerdings verpflichtet, Ihr Vorhaben den Nachbarn ca. 48 Stunden vorher anzuzeigen, wenn Sie beabsichtigen, den Grill anzumachen.
Grundsätzlich ist das Grillen im Freien von April bis September erlaubt.
Bitte sorgen Sie so gut Sie können, daß Ihre Mitbewohner nicht allzusehr mit der Geruchsbelästigung gestört werden. Noch ein kleiner
Tipp zu Schluß:
Laden Sie Ihre Mitbewohner, Nachbarn doch einfach mal zu einem Ihrer Grillabenden ein, denn wahrscheinlich wird es sich so auf Gegenseitigkeit und vor allem Grillfreude beruhen:
Ihre Nachbarn werden vielleicht auch auf den Geschmack der tollen Grillabenden kommen.
Spendet für ein Pferd in Not! Erfahrt Niros Geschichte unter http://www.helft-niro.de
Hat Eurch diese Information gefallen? So bitte ich als kleines Dankeschön an uns noch um folgendes:
unser geliebter Wallach Niro braucht unbedingt eine Augen OP, denn er ist an der Mondblindheit erkrankt
und droht nunmehr völlig zu erblinden. Ich wär Euch über alles Dankbar, wenn Ihr auf der Webseite seine
Geschichte lesen und helfen könntet.
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