Kündigung des Mietvertrages
Normalerweise sind Mieter und Vermieter an die gesetzlichen Kündigunsfristen gebunden Allerdings steht dem Mieter das Recht zur fristlosen Kündigung zu, wenn einer der folgenden Fälle eingetreten ist:
1. Die Zimmertemperatur liegt über längere Zeit unter 17Grad Celsius und der Vermieter hat trotz mehrfacher Erinnerung nichts geändert.
2. Die Wohnung ist nicht vertragsgemäß zu nutzen.
3. Es besteht in der Wohnung Gesundheitsgefahr für den Mieter.
4. Der Vermieter hat den Mietvertrag schuldhaft verletzt. Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, weiter in der Wohnung zu wohnen.
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Hat Eurch diese Information gefallen? So bitte ich als kleines Dankeschön an uns noch um folgendes:
unser geliebter Wallach Niro braucht unbedingt eine Augen OP, denn er ist an der Mondblindheit erkrankt
und droht nunmehr völlig zu erblinden. Ich wär Euch über alles Dankbar, wenn Ihr auf der Webseite seine
Geschichte lesen,weitersagen und helfen könntet.
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