Sie haben eine Wohnung oder Haus gemietet, dürfen die Wände in allen Räumen nach Ihrem Geschmack farblich gestaltet werden?
Im Reglefall dürfen Sie natürlich Ihre Wohnräume nach Ihrem eigenen Geschmack farblich gestalten.
Der Vermieter hat nicht das Recht, vorzugeben, wie und in welchen Farben Ihre Wände gestrichen werden sollen.
Hierfür gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Allerdings dürfen die Vermieter verlangen, daß Sie die Wohnung in farblich tauglichem Anstrich wieder herrichten, wenn das Mietverhältnis mal beendet wird, damit er die Wohnung ohne Probleme weiter vermieten kann.
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