Darf die Arbeitsgemeinschaft Harz IV (Arbeitslosengeld II )das Pflegegeld als Einkommen anrechnen?

Dieses fragen sich natürlich viele Pflegeeltern, die Harz IV empfangen und ein Pflegekind haben oder zu sich nehmen wollen.

Eigentlich sieht es so aus, daß Pflegegeld sich um eine zweckbestimmende Leistung handelt. Sie dient dem Unterhalt für
das Kind und für die Erziehung.

Grundsätzlich handelt es sich nicht um ein Einkommen der Pflegeeltern.

Es gibt hierzu Gerichtsurteile, die dieses bestätigen.

Hierzu wurde rechachiert.

Anmerkung:  Für diese Auskunft kann keine Gewährleistung gegeben werden.

Spendet für ein Pferd in Not! Erfahrt Niros Geschichte unter http://www.helft-niro.de

Hat Eurch diese Information gefallen? So bitte ich als kleines Dankeschön an uns noch um folgendes:

unser geliebter Wallach Niro braucht unbedingt eine Augen OP, denn er ist an der Mondblindheit erkrankt
und droht nunmehr völlig zu erblinden. Ich wär Euch über alles Dankbar, wenn Ihr auf der Webseite seine
Geschichte lesen und helfen könntet.

 

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